Mobilitätsgarantie NRW

Die Mobilitätsgarantie NRW ist für alle Fahrgäste des Nahverkehrs in NRW verfügbar und gilt für Busse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge in allen Verbünden. Sie tritt bei Verspätungen an der Abfahrtshaltestelle ab 20 Minuten ein. Bisher war es erforderlich, Erstattungsanträge handschriftlich auszufüllen und per Post zu versenden. Doch das gehört nun der Vergangenheit an:

Ab sofort können Erstattungsanträge einfach und bequem digital erstellt und verschickt werden. Egal, ob unterwegs per Smartphone oder zu Hause am PC: Fahrgäste, die die Mobilitätsgarantie NRW genutzt haben, können mit nur wenigen Klicks einen Erstattungsantrag stellen und abschicken. Die erstattungsfähigen Fahrtkosten werden dann überwiesen. Selbstverständlich bleibt auch das klassische Antragsverfahren weiterhin bestehen.

Wenn sich ein Bus oder die Regionalbahn (RB, RE) oder auch Stadtbahnen wie U-Bahn oder Tram um mind. 20 Minuten an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ

      • mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE),
      • einem Taxi oder
      • einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Scooter-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren.

Wenn sich Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen ergeben, gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht. Auch wenn während der Fahrt eine Verspätung auftritt und Sie dadurch Ihren Anschluss verpassen, greift die Garantie ebenfalls nicht. Hier haben Sie die Möglichkeit bei einem zusammenhängendem Ticket die regulären Fahrgastrechte in Anspruch zu nehmen.

Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.

Die Kosten werden für Züge des Fernverkehrs (IC/EC oder ICE) der Deutschen Bahn erstattet. Alternativ werden auch Kosten für ein Taxi oder Sharing-Angebote erstattet.

Bei Kosten für den Fernverkehr werden die Kosten zu 100% erstattet. Eine Erstattung von anderen Fernverkehrsanbietern ist nicht möglich.

Bei Taxi und Sharing-Angebote richtet sich die Erstattung nach der Uhrzeit:

Tagsüber (5 Uhr – 20 Uhr)bis 30 EUR pro Person
Abends / Nachts (20 Uhr – 5 Uhr)bis 60 EUR pro Person

 

Wie funktioniert die Erstattung der Taxikosten/Sharing-​​Kosten bei mehreren Mitfahrer*innen?

Die Erstattung von Taxikosten/Sharing-​​Kosten bei mehreren Mitfahrer*innen ist abhängig vom genutzten Ticket. 

Sind die Personen mit eigenen, unterschiedlichen Tickets unterwegs, so muss jede Person einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine Quittung über die anteiligen Taxikosten einreichen. Auf der Taxiquittung müssen Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.

Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können dagegen einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld „Bemerkungen“ anzugeben.

Muss ich für die Taxifahrt, den Fahrdienst, das Sharing-​Angebot oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung treten?

Ja. Sie zahlen die Fahrt mit dem Taxi oder dem taxiähnlichen Fahrdienstleister und lassen sich eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass Sie die Originalbelege aufbewahren und mit dem Erstattungsantrag einreichen. Auf der Taxi- oder Fahrdienstquittung müssen zudem Ihr Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-​System reichen Sie einen Beleg ein, den Sie über das Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken können.

Hinweis:

      • Kosten für eine private Pkw-​​Nutzung können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht erstattet werden.
      • Die VRR-​​Mobilitätsgarantie sieht höhere Erstattungsbeiträge für Kund*innen mit BärenTicket oder Ticket2000 vor, nämlich bis zu 60 Euro rund um die Uhr.
      • Einzelne Verkehrsunternehmen können auch weitere Garantiemöglichkeiten bieten. 

Die Mobilitätsgarantie NRW zählt bei allen Verkehrsunternehmen, Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie in den Regionalzügen und S-Bahnen. 

Hinweis:
Die Mobilitätsgarantie greift nicht bei folgenden Verkehrsunternehmen:

      • PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn
      • Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG
      • Firma Weserbergland-Express
      • Dipl.-Ing. W. Ladleif
      • Firma Pollmann Reisen GmbH
      • Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG
      • ÖSPV im Stadtgebiet Osnabrück
      • Dortmund Airport Shuttle/Airport Express

Bei Fahrten, die nicht im Geltungsbereich der nordrhein-​westfälischen Verbund-​ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-​Tarifs liegen, kann die Mobilitätsgarantie NRW grundsätzlich nicht genutzt werden. Darunter fallen auch Fahrten mit dem euregioticket in der Euregio Maas-​Rhein in Belgien oder in den Niederlanden.

Für alle nordrhein-​westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-​Tarifs.

Besitzer des DeutschlandTickets können für Fahrten innerhalb von NRW ebenfalls die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen. 

Bei elektronischen Tickets unterscheidet man zwischen Online-​​ und HandyTickets. Online-​​Tickets können ausgedruckt und dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Etwas anders ist das Verfahren bei HandyTickets. Hier können über den persönlichen Ticket-​​Account bzw. das persönliche Kundenportal (Sammel-​​)Quittungen ausgestellt und ausgedruckt werden. Diese Quittungen werden dann dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beigelegt. Kunden, die ein Handyticket ohne eine Registrierung (anonymer Gastkauf) genutzt haben, können einen Nachweis des jeweilig genutzten Zahlart (z. B. die Übersicht des Paypal-​​Kontos) beilegen. Einige Verkehrsunternehmen erstellen auf Anfrage auch manuelle Quittungen auf Basis der Ticket ID des erworbenen Tickets. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos der genutzten Tickets benötigt.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird dann allerdings der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets abgezogen. Sollten Sie schon eingecheckt haben, sollten Sie sich schnellstmöglich wieder auschecken. Sollten bereits Kosten entstanden sein, müssen Sie den entsprechenden Buchungsbeleg dem Erstattungsantrag beifügen. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.

Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan, bei Baustellen ist dies der über Auskunftsmedien und Aushangfahrpläne kommunizierte Ersatzfahrplan mit Umleitungen und / oder Schienenersatzverkehren. Wenn in diesem Rahmen bestimmte Linien planmäßig später abfahren oder ausfallen, kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden.

Kommt es allerdings im Ersatzfahrplan zu Verspätungen ab 20 Minuten, greift die Mobilitätsgarantie NRW wieder.

Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan. Wird eine Linie wegen Personalmangels vorübergehend eingestellt, oder langfristig das Angebot eingeschränkt, ist dies der über Auskunftsmedien kommunizierte Ersatzfahrplan. Bei einer längerfristigen Einstellung einer Linie greift die Mobilitätsgarantie NRW also nicht.

Handelt es sich dagegen nur um einzelne kurzfristige personalbedingte Ausfälle, kann die Mobilitätsgarantie NRW  genutzt werden.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt selbstverständlich auch für Schwerbehinderte mit eingetragener Fahrtberechtigung im ÖPNV. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere Fahrgäste auch. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen des Nahverkehrs NRW.

Du musst den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen.

Hier finden Sie das Formular, um Ihren Erstattungsantrag online zu stellen.

Bitte halten Sie alle Belege, Screenshots, Fotos sowie Tickets oder Quittungen digital vor, damit Sie diese beim Formular mit beifügen können. Die Originalbelege behalten Sie bitte bis zur vollständigen Bearbeitungen.

Nach erfolgreichem übermitteln des Formulars erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs per E-Mail. 

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Erstattungsformular auszudrucken und beim Verkehrsunternehmen per Post einzureichen. Das Formular zum Download finden Sie hier.

 

 

Allgemeine Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW beantwortet das Serviceteam von mobil.nrw und die Schlaue Nummer (08006 – 50 40 30). Fragen zu einzelnen Erstattungsanträgen beantwortet das Verkehrsunternehmen, bei dem die Anträge eingereicht wurden.

Die „Schlaue Nummer“ ist die zentrale Hotline im NRW-​Nahverkehr und rund um die Uhr erreichbar. Hier erhältst du eine persönliche Fahrplan-​ und Tarifauskunft sowie auf Wunsch auch wertvolle Tipps und Zusatzinformationen zum NRW-​Nahverkehr. Anregungen und Kritik werden dort ebenfalls entgegen genommen. Deine Anrufe werden an Werktagen (Montag bis Freitag) tagsüber in der Regel auf die Verkehrsunternehmen vor Ort geroutet, nachts sowie an Wochenenden und an Feiertagen in einem zentralen CallCenter entgegengenommen. Ein Anruf ist kostenlos aus allen deutschen Netzen.

Adressen der Verkehrsunternehmen​

DB Regio AG – Region NRW
Bahnhofstraße 1–5
48143 Münster

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eurobahn GmbH & Co. KG
Unionstraße 3
59067 Hamm

Zum Online-​Formuar

Hessische Landesbahn Standort Siegen
Am Bahnhof 4-12
57072 Siegen

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Mittelrheinbahn / Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Beatusstraße  136
56073 Koblenz

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National Express Rail GmbH
Johannisstr. 60-64
50668 Köln

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NordWestBahn
Franz-​Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück

RheinRuhrBahn
Transdev Service GmbH
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg

Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
An der Regiobahn 15
40822 Mettmann

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Rurtalbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren

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VIAS Rail GmbH Region West
Kölner Landstraße 271
52351 Düren

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WestfalenBahn GmbH
Zimmerstraße 8
33602 Bielefeld

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Die Betreiber regionaler Linienverkehre und die Verkehrsunternehmen im kommunalen ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) findest du auf den Websites der nordrhein-​westfälischen Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.