Freie Fahrt in NRW: Im September und Oktober sind viele Abo-Ticket des AVV, VRR, VRS, WestfalenTarifs oder NRW-Tarifs in ganz NRW gültig. Die Aktion gilt an allen Wochenenden, Feiertagen und in den ganzen Herbstferien. Weiterer Pluspunkt: Die kostenlose Mitnahme von Personen und Fahrrädern ist an den Aktionstagen inklusive.
- in allen Nahverkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Stadtbahn, Tram, Regionalzüge)
- an allen Wochenenden vom September bis Dezember
- an allen NRW-Feiertagen:
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
- in den gesamten Ferien in NRW:
- Herbstferien (4. bis 14. Oktober)
- Weihnachtsferien (23. bis 31. Dezember)
- auch ausgewählte Strecken nach Osnabrück, Rheinland-Pfalz und in die Niederlande sind eingeschlossen
Berechtigt sind Kund*innen des öffentlichen Nahverkehrs mit gültigen Abo-Tickets. Dazu zählen auch Seniorentickets, Semestertickets, Job- und Firmentickets sowie Schülertickets.
Auch für Interessierte, die erst im Aktionszeitraum ein Abo abschließen, können von dieser Aktion profitieren.
Teilnehmende Abo-Tickets:
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FAQ zum Aktionsticket
Welche Mitnahmeregelungen gibt es während der Aktion?
Unabhängig davon, ob eigentlich eine Mitnahmeregelung besteht oder nicht, gilt an den Aktionstagen folgendes: Pro Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber*in ...
- zwei Personen (Erw./Kind) und bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahre) oder
- zwei Personen (Erw./Kind) und bis zu zwei Fahrräder kostenlos fahren.
Diese Mitnahmeregelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich der Abo-Aktion, also auch auf den ausgewählten Strecken außerhalb NRWs.
Zu beachten ist, dass es keinen generellen Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht. Wenn die vorgesehenen Fahrradstellplätze besetzt sind oder mobilitätseingeschränkte Personen, etwa Rollstuhlfahrer*innen oder Personen mit Kinderwagen, den Platz benötigen, haben diese Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern. Alle Informationen zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr findest du in den Beförderungsbedingungen.
Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Die Aktion gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) in NRW. Hinzu kommen die Transitstrecken im SPNV über Osnabrück und die Siegstrecke nach Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte Linien nach Niedersachsen und in die Niederlande – eine detaillierte Auflistung haben wir oben zusammengefasst.
Die Abo-Aktion gilt auch für Verkehrsangebote wie On-Demand-Verkehre, TaxiBusPlus und AST in NRW. Etwaige Zuschläge müssen – wie bei allen anderen Tickets auch – ergänzend zum Abo-Ticket bezahlt werden.
Mein Abo ist erst ab einer bestimmten Uhrzeit gültig. Bleibt das so?
Nein, zeitliche Beschränkungen von Abo-Tickets werden während der Aktionszeiträume aufgehoben. Damit ist die Fahrt rund um die Uhr möglich, auch wenn normalerweise das Abo erst ab z.B. 8 Uhr oder 9 Uhr gültig wäre.
Weiten sich Zusatznutzen der Abo-Tickets ebenfalls auf ganz NRW aus?
Nein. Wenn durch das Abo-Ticket beispielsweise die Möglichkeit zur Nutzung der 1. Wagenklasse erlaubt ist, gilt dies auch während des Aktionszeitraums nur im ursprünglichen Gültigkeitsbereich. Die Mitnahme anderer Personen ist jedoch möglich, siehe "Welche Mitnahmeregelungen gibt es während der Aktion?".
Kann ich ein upgrade auf die 1. Klasse buchen?
Ein Upgrade in die 1. Klasse ist nur in dem Geltungsbereich deines Abos möglich (im VRR z.B. durch das ZusatzTicket). Eine Mitnahme weiterer Personen in der 1. Klasse bedarf ein eigenes (Zusatz-)Ticket.
Ein Upgrade für ganz NRW ist nicht möglich zu erwerben.
Kann ich mein Haustier kostenlos mitnehmen?
Hunde fahren weiterhin in ganz NRW unentgeltlich mit. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.
Wichtige Hinweise für Hunde im Nahverkehr:
- Die gesetzlichen Regelungen zur Hundeführung in der Öffentlichkeit müssen beachtet werden (Maulkorb, gefährliche Hunde etc.). Hunde müssen kurz angeleint werden. Jede Belästigung anderer Fahrgäste ist zu vermeiden.
- Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Diese Regelungen betreffen alle Nahverkehrsmittel in ganz NRW
Greift die "Mobilitätsgarantie NRW" auch beim Aktionsticket?
![]() | Wenn sich Busse oder Bahnen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, greift die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für alle Personen, die mit während dem Aktionszeitraum mit ihrem Abo-Ticket unterwegs sind. |
Kann ich nach Osnabrück, in die Niederlande oder nach Rheinland-Pfalz mit dem Aktionsticket fahren?
Ja, ausgewählte Strecken zu den Nachbarländern bzw. nach Osnabrück (Niedersachsen) sind möglich.

Patrick Kulhei ist der Gründer und Initiator von NahverkehrNRW. Zusammen mit seinem Team schreibt er über alle Neuigkeiten im Nahverkehr NRW.