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Düsseldorf: Neue Regeln für eScooter-Anbieter und Nutzer

Mal schnell für die letzte Meile den eScooter nehmen. Das kennen viele und nutzen dieses in vielen Städten bereits ausgiebig. Die Stadt Düsseldorf plant nun aber Abstellverbote für die kleinen Roller und möchte dafür zusätzliche Parkflächen schaffen.

eScooter sollen zukünftig in festen Abstellbereichen abgestellt werden um sowas zu verhindern.

Von allein löst sich das Klimaproblem nicht, und noch gar nicht die angestrebte Verkehrswende. eScooter 🛴 sind daher eine sinnvolle Ergänzung für die Mobilität. Das haben auch viele Kommunen entdeckt und immer mehr Lizenzen den jeweiligen Anbietern ausgestellt. Doch nicht nur volle Begeisterung trifft auf die neue Art der Fortbewegung. Kritiker  finden sie nervig, zu teuer oder aber auch unnötig. Zuletzt hat man viel davon mitbekommen, dass auch einige Menschen die Elektroroller unbedacht in Rhein und Ruhr werfen ohne sich den Konsequenzen für Umwelt und Mensch klar zu sein.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf hat man nun weitere Pläne entworfen, wie man das “Wildparken” der eScooter zukünftig verhindern kann. Zum einen möchte die Stadt die Anzahl der zugelassenen eScooter der Leihfirmen reduzieren. Aktuell betreiben fünf Anbieter in Düsseldorf 12.700 der eScooter. Die Stadt möchte zukünftig die Anzahl auf maximal 6.500 zum Jahresanfang 2022 reduzieren. Eine Reduzierung um knapp der hälfte der eScooter.

Die Stadt soll demnach in zwei “eScooter Zonen” aufgeteilt werden. In der ersten Zone (Zone A – Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte) sollen die dann rund 1.800 eScooter nur noch an festgelegten Standorten bzw. Stationen zurückgegeben werden können. Die entsprechenden Parkverbotszonen zeigen die Anbieter bereits in ihren Apps an. Diese könnten dann jedoch der Großteil der Zone A sein. In der Zone B hingegen sollen die eScooter wie jetzt bereits überall abgestellt werden dürfen wo es keine Parkverbotszonen gibt.

Für die Zone A sollen auch Parkplätze des öffentlichen Raums genutzt werden um diese entsprechend umgestalten zu können und für die eScooter Platz zu schaffen. Ausnahmen soll es zudem an Haltestellen für Bus und Bahn geben. Ebenso soll es an Grünflächen Abstellplätze geben, um das “Wildparken” in den Parks selbst zu verhindern.

Ist das abstellen von eScootern bald nur noch an bestimmten Orten möglich?

Am kommenden Mittwoch, dem 27.10.2021 will der Verkehrsausschuss mit dem Ordnungsamt vor Ort darüber diskutieren. Denn die Parkverbote müsste das Ordnungsamt ggf. kontrollieren und sich mit den Anbietern in Verbindung setzen. Zusätzlich plant die Stadt eine Erhöhung der “Sondernutzungsgebühr pro Fahrzeug”. Aktuell kostet diese pro Fahrzeug 20€ – zukünftig soll diese auf 50€ pro Jahr erhöht werden.

Zudem bekommt die Stadt bald mehr Überblick zu den falsch abgestellten eScootern und wie schnell diese vom Anbieter weggeräumt werden. Die Stadt erhält ein Dashbord mit dem dieses überwacht wird. Zeitgleich verlangt die Stadt die Anbieter mehr in die Pflicht zu nehmen, solch falsch abgestellten eScooter schnell korrekt in die entsprechenden Zonen abzustellen. Einzelne Anbieter drohen dem Nutzer bereits, eine Gebühr zu verlangen, wenn der eScooter an einem falschen Platz abgestellt wurde.

Eine weitere Vorgabe, die die Stadt den jeweiligen Leihanbietern auferlegt, ist die Abholung der eScooter mit emissionsfreien Fahrzeugen durchzuführen. Aktuell werden die e-Flitzer mit Diesle oder Benzin betriebenen Transporter eingesammelt für die Ladung. Ebenso verlangt die Stadtverwaltung, dass die Scooter zukünftig nur an bestimmten Orten nach dem Laden wieder abgestellt werden dürfen, wo es die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, und die Nutzung sinnvoll ist (z.B. an Haltestellen).