In der Sitzung am 29.09.2021 hat der Verwaltungsrat des VRR beschlossen, dass im VRR-Tarif zukünftig verbundübergreifende Fahrten mit dem RE 2 (Düsseldorf – Osnabrück) und RE 42 (Mönchengladbach – Münster) auch die Bahnhaltepunkte Buldern und Dülmen im Verkehrsverbund beheimatet. Weiterhin bleiben die Halte jedoch auch im bestehenden Westfalentarif-Netz.
Somit wird die Tarifgrenze zwischen dem Westfalentarif und dem VRR weiter südlich gezogen: ab April 2022 ist die Tarifgrenze nicht mehr bei in Haltern am See, sondern eben entsprechend in Buldern bzw. Dülmen. Somit sind ab Dülmen und Buldern Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach im kommenden Jahr zum VRR-Tarif möglich.