Immer mehr Bundesländer schaffen die Maskenpflicht aufgrund des Corona-Virus im Nahverkehr ab. Die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV innerhalb von NRW soll jedoch weiterhin bestand haben. Die Landesregierung beobachte die aktuelle Situation der Pandemie, sieht aber eine Aufhebung der Pflicht zum tragen einer medizinischen Maske noch nicht bereit.
“Die Landesregierung beobachtet die pandemische Gesamtlage sehr genau und wird wie bereits in der Vergangenheit rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung über mögliche Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden”, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums gestern gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
Über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs können die Bundesländer selbst entscheiden. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern haben sich darauf geeinigt, ab 2. Februar auf diese Pflicht zu verzichten, Thüringen folgt am 3. Februar. In Sachsen ist es bereits ab dem am 16. Januar soweit. Das Gesundheitsministerium NRW hatte zuletzt am 16. Dezember 2022 eine neue Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden. Demnach besteht im öffentlichen Nahverkehr bis mindestens dahin weiter eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).
Es sind die ersten nicht von der Union geführten Bundesländer, in denen die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben wird. In drei Bundesländern – Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr.
Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des Gesundheitsministerium NRW.
Im Fernverkehr, etwa im ICE und IC der Deutschen Bahn ist die Lage derzeit noch klar geregelt. Dort gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin.